Als Urkundspersonen des Kantons Zug bzw. Notare beurkunden wir sämtliche gesellschaftsrechtlichen sowie ehe- und erbrechtlichen Geschäfte wie
Sie erhalten somit in gesellschafts-, stiftungs-, ehe- und güterrechtlichen sowie erbrechtlichen Angelegenheiten Rechtsberatungen und notarielle Dienstleistungen aus einer Hand.
Zudem beglaubigen wir Kopien von Verträgen, Pässen etc. und holen auf Wunsch auch Apostillen oder Überbeglaubigungen ein. Schliesslich veranlassen wir bei Bedarf beglaubigte Übersetzungen.