Gesellschaftsrecht ist unsere Kernkompetenz. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, wie
- Beratung bei der Wahl der Rechtsform, der Gründung von Gesellschaften und Zweigniederlassungen sowie der Abfassung von Aktionärbindungsverträgen
- Umstrukturierungen von Gesellschaften (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Sitzverlegungen, Statutenänderungen, Kapitalerhöhungen und –herabsetzungen, Liquidationen
- Übernahme von Verwaltungsrats-, Geschäftsführungs-, Stiftungsrats- oder Vereinsorganmandaten und Sekretariat