Wir sind spezialisiert auf sämtliche Fragen des Erbrechts und der Nachlassplanung.
Das Erbrecht regelt den Übergang des Vermögens einer Person (des Erblassers) bei ihrem Tod auf eine oder mehrere andere Personen. Es ist das Recht, beim Eintritt des Todes über sein Eigentum oder gewisse veräusserbare Rechte zu verfügen. Üblicherweise geschieht dies durch einen Erbvertrag oder eine letztwillige Verfügung (Testament).
Wir regeln für Sie Ihren letzten Willen und setzen diesen in der Folge auch um als Willensvollstrecker. Wir beraten und begleiten Sie auf dem Weg, Ihr Unternehmen in neue Hände zu geben.
Wir beraten Sie beim Errichten von Stiftungs- und Truststrukturen.
Zu unseren Leistungen im Bereich Erbrecht zählen beispielhaft: